Mittwoch, 25. März 2009

Mordanklage

Hiermit klagt BlaggBlogg die Administration von fo rum ten eriffa.de wegen Mord an einen Thread, in Tateinheit mit schwerster Körperverletzung an der Meinungsfreiheit an.

Wie uns so eben mehrere Informanten mitteilten wurde der Thread zum Thema Grundeinkommen nach 300 Posts und über 5000 Klicks kommentarlos gelöscht.

Mutmaßlich wurde die Tat aus Mangel an Reflexionsfähigkeit verübt. Toleranz und ein Gespür für Meinungsfreiheit, mit dem verbundenen Fingerspitzengefühl scheinen dem Tätern fremd.

Das Anklageschrift lautet wie folgt:

Ankläger:
Ankläger des
Internationaler BLAGGBLOGG Gerichtshof
Bloggosphäre


I. Anklageschrift

in der Strafsache gegen

das Internetportal: fo rum tene riffa.de

Die BLAGGBLOGGanwaltschaft legt auf Grund ihrer Ermittlungen dem Angeschuldigten folgenden Sachverhalt zur Last:

Im Laufe des Abends, am 25. März 2009 haben administrative Kräfte des Internetprotals mit der URL: http://www.fo rum tene riffa.de einen unschuldigen Thread, der der Meinungsbildung diente kaltblütig, durch löschen, ermordet.
Es wurde bewusst und gewollt das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt, sowie ein defakto-verbot von andersdenkenden Ansichten durch weitere Anfragethreadslöschungen unechtmässig erteilt.
Angesichts des Umfanges und des öffentlichen Interesses an dem Post liegt eine besondere Schwere der Tat vor. Einwendungen die Täter hätten nach Hausrecht gehandelt können nicht geltend gemacht werden, da der Thread vom zeitlichen Verbleib, dem Umfang und auch einem Mangel von AGB-Verstössen dem Täter hinsichtlich bekannt war und er durch schlüssiges Handeln die Berechtigung zum Verbleib im Forum erteilt hat. Eine Löschung im Sinne des Hausrechtes liegt dann vor, wenn ein Thema unverzüglich mit dem Hinweis auf das Hausrecht entfernt wird. Eventuelle Verstöße einzelner gegen die AGB hätten unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit anders gelöst werden können, wurden aber auch durch schlüssiges Handeln als gewollt mit einer Billigung versehen.

Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung wird bejaht.

Der Angeschuldigte wird daher beschuldigt,

vorsätzlich einen besonders schweren Verstoß gegen die Meinungsfreiheit und gegen die Ethik im Internet durch Machtmissbrauch ausgeführt zu haben.


Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen:

Der Thread wurde erst verstümmelt und dann getötet.

Zur Aburteilung ist der Internationale BLAGGBLOGG Gerichtshof
Bloggosphäre zuständig .

Ich beantrage

a) die Anklage zur Hauptverhandlung vor dem Internationale BLAGGBLOGG Gerichtshof
Bloggosphäre - Strafkammer - zuzulassen,

b) Fortdauer der Forenüberwachung

c) dem Angeschuldigten einen Verteidiger zu bestellen, sollte er keinen eigenen benennen.

d) einen Termin zur Hauptverhandlung anzuberaumen,



Als Beweismittel bezeichne ich:
1. Zeugen: befinden sich im Zeugenschutzprogramm, die Aussagen liegen beeidigt vor
2. Sachverständige: unabhängige Kontrollgremien


an den
Internationale BLAGGBLOGG Gerichtshof
Bloggosphäre


Bloggosphäre, den 26.März 2009


der Ankläger

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